Tipps und Annahmen
Die Lebenserwartung ändert sich, wenn das Renteneintrittsalter verändert wird. Verantwortlich sind zwei Faktoren: Die Hochrechnung erfolgt stets unter der Annahme, dass man das Rentenalter erleben wird. Ein Todesfall vor Renteneintritt wird ausgeschlossen. Je älter jemand bei Renteneintritt ist, desto höher ist die verbleibende Lebenserwartung. Der zweite Faktor ist die bereits seit Jahrzehnten kontinuierlich ansteigende Lebenserwartung.
Eine Verschiebung des Renteneintrittsalters bewirkt eine Erhöhung des Vermögenswertes der gesetzlichen Rente, denn je nach Abweichung vom offiziellen Renteneintrittsalter (im TaschenKriebel immer 67 Jahre), werden Zu- oder Abschläge berechnet und weitere Entgeltpunkte erarbeitet.
Die Ausgaben werden nur von entnahmefähigen Vermögenspositionen finanziert. Hier gehört die gesetzliche Rente beispielsweise nicht dazu.
Es wird eine jährliche Steigerung der DRV-Renten in Höhe von 0,8 % unterstellt.
Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt ohne Berücksichtigung von Produktkosten.
Bei bestimmten Inflationsannahmen kann das Vermögen nach dem Renteneintritt zunächst ansteigen. Dies erklärt sich durch das Verhältnis von angenommener Wertentwicklung (4 % p.a.) und der Steigerung des Bedarfs durch die Inflation. Zunächst sind die Zinsen höher als der Bedarf, dadurch steigt das Vermögen an.